§ 1 Allgemeines

Unsere nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für unsere Verträge, Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichenden Bindungen des Bestellers wird von uns ausdrücklich widersprochen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen; insbesondere gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen als Anerkennung unserer Bedingungen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzu­legen.

Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten gegenüber gesetzlichen- und privaten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenhäusern, Kli­niken, Senioren- und Pflegeheimen, niedergelassenen Fach- und Hausärzten, anderen Versorgungsträgern und Endverbrauchern.

§ 2 Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus diesen nichts anderes er­gibt.

Bestellungen, die als Angebote im Sinne von § 145 BGB zu betrachten sind, können von uns innerhalb von vier Wochen angenommen werden und sind solange bindend.

Der Auftraggeber wird von uns über „für die Aufstellung und den Betrieb der bestellten Waren erforderlichen Voraussetzungen“ informiert. Versicherte von gesetzlichen- und privaten Krankenkassen, Berufsgenossen­schaften sowie anderen Kostenträgern werden von uns vertragsgemäß in die Handhabung der Gerätesysteme eingewiesen. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. ab Lager Leipzig. Ärztliche Verordnungen (Rezepte) werden in jedem Falle fracht- und verpackungsfrei beliefert.

Die Preise für Neukauf, Rückholung, Lagerung, Desinfektion, Wiedereinsatz und Verschrottung von Rehabilitationsmitteln (Hilfsmitteln) werden mit Kostenträgern vertraglich vereinbart.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise für rezeptfreie Lieferungen angemessen zu ändern, wenn nach Erstellung des Kostenvoranschlages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% pro Jahr zu fordern. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr zu verlangen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Verzugsfalle sind wir darüber hinaus berechtigt, alle unsere Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, sofort fällig zu stellen.

Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt sind oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

Sofern steh aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist Lieferung ab »Werk bzw. ab Lager Leipzig“ vereinbart.

Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Besteller.

Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus.

Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Ist ein Festpreis vereinbart und verzögert sich die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so endet unsere Preisbindung einen Monat nach dem vereinbarten spätesten Liefertermin.

Der Besteller ist berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen, nachdem wir in Verzug geraten sind. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist er berechtigt, vom Vertrag – ~ zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Kardinalpflichten beruht. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzungen dieses Paragraphen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung fortgefallen ist. In diesen Fällen ist jedoch unsere Haftung mit den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf dem Besteller über, indem dieser in Annahmeverzug gerät.

In Fällen höherer Gewalt und in Fällen, in denen unvorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse bestehen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Beginn und Ende solcher Hindernisse teilen wir dem Besteller unverzüglich mit. Sofern hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert wird, sind sowohl der Besteller als auch wir unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, bezüglich der von dem Hindernis betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Gewährleistung

Der Besteiter ist nur dann zur Gewährleistung berechtigt, wenn er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgange tunlich ist, untersucht hat und einen auftretenden Mangel uns unverzüglich angezeigt hat. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss der Besteller die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels vornehmen; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Paragraphen 377, 378 des HGB finden Anwendung.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

Sofern der Besteller seinen Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen ord­nungsgemäß nachgekommen ist, ist er berechtigt, uns zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung eine angemessene Frist zu setzen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besteller weder zur Rückgängigmachung des Ver­trages (Wandlung) noch Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) berech­tigt.

Sofern die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlägt, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertra­ges (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlan­gen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 6 Haftung

Wir haften, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren leitenden Angestellten beruht, wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wenn wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Im Falle grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Kardinalpflichten oder von vertragswesentlichen Pflichten ist unsere Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit sich aus Ziffer 1 nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haf­ten deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstan­den sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonsti­ge Vermögensschäden des Bestellers.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Ver­treter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, angerechnet.

Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache sorgfältig zu behandeln. Auf unseren Wunsch hin ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten angemessen zum Neuwert zu versichern. Sofern gemäß des Medizinproduktgesetzes und den Empfehlungen der Hersteller Wartungs- ­und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, ist der Besteller verpflichtet, diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

§ 8 Technische Beratung

Unsere Beratung beruht auf langjähriger Erfahrung und dem jeweiligen Stand der Technik. Sie ist jedoch unverbindlich und befreit den Auftraggeber nicht davon, unsere Vorschläge auf ihre Eignung für seine Zwecke selbst zu prüfen.

Für die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, usw. behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen Dritten ohne unser Einverständnis nicht zugänglich gemacht werden.

Erste Angebote werden in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Angebote werden nur dann ohne gesonderte Berechnung ausgeführt, wenn ein Vertrag zustande kommt, oder rechtswirksam bleibt.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort, Erfüllungsort für Zahlungen ist Leipzig.

Gerichtsstand ist, auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren das jeweils für Leipzig örtlich und sachlich zuständige Gericht, unbeschadet unseres Rechts, das für den Auftraggeber zuständige Gericht anzurufen.

Hat der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist der Gerichtsstand Leipzig.

Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einzelner Vertrags­bestimmungen, auch durch Gesetzesänderungen, festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der gesamten AGB nicht berührt. Vielmehr ist die nichtige oder geänderte Bestimmung so auszulegen, wie gesetzlich möglich, dem Ziel der ursprünglichen Bestimmung folgend. 8